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Infos zum Beschluss die Liposuktion als Kassenleistung anzuerkennen und Einschätzung des Beschlusses
Wir freuen uns für die Betroffenen sehr, dass das Lipödem endlich als Krankheit ernstgenommen und nun die operative Therapie von den Versicherungen übernommen werden soll.
Aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Krankenversicherungen muss ich aber die Euphorie leider etwas dämpfen: zunächst heißt es in der Veröffentlichung „ unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden“.
Das heißt also: „unter bestimmten Umständen“ und „auch operativ“.
Also nicht generell und nicht von vorneherein operativ, sondern man hält sich immer noch die Option (oder Hintertür) offen, dass eine Kompressionstherapie angewandt werden kann.
Welche „bestimmten Umstände“ gemeint sind ist noch nicht bekannt, und man muss die Erklärungen dazu abwarten um das beurteilen zu können.
Auch bitte ich zu bedenken, dass die üblicherweise von den gesetzlichen (selbst von den meisten privaten) Krankenversicherungen angebotenen Summen keiner seriös und mit der nötigen höchsten Qualität operierenden Institution auch nur annähernd wenigstens zur Kostendeckung, geschweige denn einem Gewinn ausreichen: die therapeutische Liposuktion des Lipödems ist eine sehr verantwortungsvolle operative Tätigkeit, die neben einem hohen Maß an Erfahrung, einen hohen zeitlichen, personellen und teuren apparativ-technischen Aufwand erfordert.
Schon die bisher von den Kassen anerkannten Fälle werden deshalb praktisch ausschließlich (im Rahmen des Ausbildungsauftrags für junge Ärztinnen und Ärzte) an Uni-Kliniken und nicht bei niedergelassenen erfahrenen Spezialisten operiert.
Lassen Sie uns also in Ruhe die Entwicklung abwarten und sehen ob es sich um eine reale Verbesserung der Situation der an Lipödem leidenden Frauen, oder nur um ein politisches „Zuckerl“ handelt.
Wenn es sich um eine reale Verbesserung handeln sollte, freuen wir Spezialisten uns alle für alle Betroffenen.
Ihr
Dr. Florian Netzer