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Beihilfe, Privat, Kassen-Patienten, Behandlungskosten

 

1. Allgemeines

Unsere Behandlungen werden von Privatversicherungen meist komplett übernommen. Kassenpatienten und ausländische Patienten müssen für die Kosten der Behandlung selbst aufkommen („Selbstzahler“).

Damit die Selbstzahler maximale Sicherheit über die zu erwartenden Kosten haben, führen wir sie hier ganz exakt auf. Diese Preise können individuell schriftlich von uns vor einer Behandlung bestätigt werden.

Unsere Selbstzahlerpreise sind im Vergleich mit anderen Instituten teilweise sehr günstig weil wir (durch unsere hohen Behandlungszahlen) günstig einkaufen und wirtschaften können, bei maximaler medizinischer Sicherheit und Qualität.

Alle Behandlungskosten werden dabei nach der gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ abgerechnet und so in Rechnung gestellt. Die Kosten ärztlicher Behandlung können dabei in der Regel steuerlich geltend gemacht werden – bitte holen Sie sich dazu Auskunft bei Ihrem/r Steuerberater/in (nur sie dürfen Ihnen dazu Rat erteilen)!

Selbstzahlerpreise

Selbstzahler sind alle Kassenpatienten aus dem In- und Ausland.

Wichtige Information:

  • wir halten die Selbstzahlerpreise bewusst künstlich niedrig, damit wir mehr Patienten die moderne Behandlung bei uns ermöglichen wollen
  • diese Preise gelten aber ganz klar nicht für privat versicherte Patienten: deren Rechnungen (natürlich ganz strikt nach Gebührenordnung und somit den Regeln der Versicherer) können deutlich höher ausfallen

 

2. Informationen für Privatpatienten und Beihilfepatienten

Wir rechnen nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührendordnung für Ärzte (GOÄ) in Deutschland ab und halten uns an deren Sätze.

Unsere Behandlungen werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel komplett übernommen.

Das beinhaltet in der Regel alle Voruntersuchungen, Nachuntersuchungen, die operative oder nicht operative Behandlung inklusive aller Materialkosten und die evtl. notwendigen Anästhesie- und Klinikleistungen.

Da wir keine unkonformen Steigerungssätze ansetzen und die Rechnungen streng nach der GOÄ durch unsere Abrechnungsstelle (PAS Dr. Hammerl , www.pas-hammerl.de) erstellen lassen, gibt es nur sehr wenig Korrespondenz mit den Versicherungen und die Rechnungen werden in der Regel ohne Abzüge akzeptiert.

Erkundigen Sie sich gerne vorher bei der PAS Dr. Hammerl GmbH über die Zahlungsbereitschaft der Versicherungen auf unsere GOÄ-konformen Rechnungen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen.

Zahlweise

Privat versicherte Patienten aus Deutschland werden gegen Rechnung behandelt.

3. Informationen für Kassenpatienten und ausländische Patienten ohne Privatversicherung

Kassenpatienten können nicht mit einer Erstattung durch ihre Versicherungen rechnen: bitte beachten Sie dazu die unten angeführten Behandlungssätze. In allen europäischen Ländern stellen leider die modernen sanften Methoden wie Radiowelle und endoskopische Behandlung prinzipiell keine Kassenleistung dar. Die Patienten müssen also stets selbst für diese zeitgemäße Technik aufkommen. Wir haben uns bemüht, die Behandlungen besonders günstig trotz optimaler Qualität anzubieten.

Damit unsere Patienten maximale Kostenkontrolle haben, geben wir in der Preisliste verbindliche Festpreise an, die sich keinesfalls während oder nach der Behandlung ändern: gerne bestätigt Ihnen unser Sekretariat den Preis einer bei uns geplanten Behandlung verbindlich in schriftlicher Form. So haben Sie die Sicherheit, dass sich am Behandlungspreis nichts ändert und keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsagenten sprechen: manchmal sind die Versicherungen bereit einen Teil oder die gesamte Behandlung ambulant zu übernehmen, wenn dafür eine (teurere) stationäre Behandlung vermieden werden kann.
Wir sind Ihnen da gerne mit einem Schreiben an Ihre Versicherung behilflich.

Zahlweise

Nicht privat versicherte Patienten aus Deutschland und dem Ausland werden gebeten am Behandlungstag die Rechnung über den vorher vereinbarten Festbetrag (siehe bitte die Preisliste) per Vorkasse bis spätestens einen Tag vor der Operation auf unser Konto ein zu bezahlen.

4. Preisliste

  • die komplette, bis zu 1-stündige, fachärztliche Untersuchung mit den modernsten diagnostischen Verfahren (3-dimensionales extrem auflösendes farbcodiertes Duplex-Sonografiesystem, Power-Druck-Klappenfunktionsmessung, lichtelektrische Volumendynamik-Messung der Beine ("Licht-Reflexions-Rheographie") und Wärmebilduntersuchung und die daraus resultierende ausführliche Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen einer Behandlung durch den Facharzt: 250,- €
  • ambulante Lasertherapie der Besenreiser an beiden Beinen pro Sitzung 155,- €
  • ambulante Behandlung mit Mikroschaum zur Verödung von Seitenastvenen (wenn Kompressionsstrumpf mitgebracht wird) 80,- €
  • ambulante Behandlung eines Beins inklusive Radiowellenkatheter oder Heißdampfkatheter und Anästhesie  2950,- € , inklusive Anwendung von Laser bei Besenreisern
  • ambulante Behandlung beider Beine inklusive Radiowellenkatheter oder Heißdampfkatheter und Anästhesie  4450,- €, inklusive Anwendung von Laser bei Besenreisern
  • Beseitigung störender Venen am Handrücken für beide Hände: 2200,-€
  • Nachbehandlung im Institut oder der Klinik ambulant (soweit erforderlich), je nach Umfang der Behandlung (z.B. ob mit oder ohne Duplex-Sonografie) jeweils etwa 30 – 60,- €
  • Dauerhafte Fettgewebsreduktion durch Ultraschall - Kavitation
    - medizinische Behandlung: 150,- € pro Sitzung
    - ästhetische Behandlung: 150,- € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (bei Behandlung in Deutschland): 178,50 €
  • störende Venen am Auge: Entfernung per Laser an einem Auge: 380,- €, an beiden Augen: 550,- €

Wichtige Hinweise:

  • die privaten Zusatzversicherungen von Kassenpatienten für stationäre Behandlung stehen auf dem Standpunkt, dass unsere Verfahren so schonend sind, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Deshalb tritt keine Zahlungspflicht ein, die Versicherten sollten hier aber durchaus einmal mit der jeweiligen Versicherung sprechen (siehe bitte Punkt 3)
  • Unsere Rechnungen entsprechen den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und enthalten keine unkonformen Steigerungssätze oder ähnliches. Unsere Rechnungen werden deshalb von den Privatversicherungen in aller Regel problemlos akzeptiert. Bitte erkundigen Sie sich gerne bei unserer Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl (www.pas-hammerl.de) über die Seriosität unserer Abrechnung.